Arbeitnehmerseitige Kündigung aufgrund fehlender Information des Arbeitgebers im Falle einer Umstrukturierung

Mit Urteil vom 06.12.2017 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass ein Arbeitgeber, der während der Umstrukturierung seines Unternehmens, seinen Arbeitnehmer trotz wiederholter Nachfragen in Unkenntnis über dessen zukünftige Tätigkeit lässt, sich pflichtwidrig verhält und dass dadurch die arbeitnehmerseitige Feststellung der Vertragsbeendigung aufgrund schweren Fehlverhaltens des Arbeitgebers gerechtfertigt ist.

Im vorliegenden Fall wurde das Unternehmen des Arbeitgebers umstrukturiert. Im Rahmen dieser Umstrukturierung hat ein Arbeitnehmer erfahren, dass die Abteilung, für die er tätig war, abgebaut werden sollte. Auf die wiederholten Nachfragen des Arbeitnehmers über seine zukünftige Tätigkeit hat der Arbeitgeber jedoch nicht geantwortet, so dass der