Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen bis zum 31.05.2021

Wie am Ende jedes Monats seit Beginn der Pandemie hat die französische Arbeitsministerin die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen verkündet, die Hilfsmaßnahmen für ungeschützte Unternehmen (d. h. solche, die nicht durch eine Entscheidung der Verwaltung geschlossen worden sind bzw. Unternehmen, die durch die Krise mindestens 60% ihres Umsatzes verloren haben) vorsehen. Die Kurzarbeiterregelungen sind durch eine am 29. April im französischen Amtsblatt (Journal officiel de la République française) veröffentlichte Verordnung bis zum 31. Mai verlängert worden.

Die Nettogehälter werden somit für einen weiteren Monat vom Staat zu 84% erstattet.

Die Regierung bereitet jedoch bereits ein Ausstiegszenario vor, um schon ab Juni 2021 eine progressive Rückkehr zum Normalzustand einzuleiten. Sollte sich die pandemiebedingte Lage wesentlich verbessern, könnte der übernommene Prozentsatz schrittweise sinken, sodass sich die restlichen, vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten entsprechend erhöhen würden.

Claire CHEVALIER, LL.M. Köln / Paris I
Avocat associé & Rechtsanwältin (Partnerin)
Chargée d’enseignement à l’Université de Strasbourg
Membre fondateur DAV Strasbourg / Gründungsmitglied DAV Straßburg
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