Änderung der Berechnung von Praktikantenvergütung

Die Höhe der monatlichen Vergütung eines Praktikanten richtet sich jetzt nach der Dauer der tatsächlichen Anwesenheit.

Nach dem Gesetz vom 10.07.2014 wird soweit die Praktikumsvereinbarung nach dem 01.12.2014 abgeschlossen wird und eine Dauer von zwei Monaten vorsieht die Vergütung nicht mehr auf der Basis von 151,67 Stunden monatlich (35 Stunden pro Woche) oder 154 Stunden berechnet.

Der Praktikant erhält daher jeden Monat grundsätzlich eine unterschiedliche Vergütung, je nach seiner tatsächlichen Anwesenheit. Um dieses Problem zu lösen, kann der Arbeitgeber jeden Monat entweder die Vergütung nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnen oder die Vergütung, die für die gesamte Zeit des Praktikums anfallen wird, gleichmäßig auf alle Monate verteilen (Glättung der Vergütung).