Kettenbefristung im französischen Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 10.10.2018 hat die Kammer für Arbeitssachen des französischen Kassationsgerichtshofs über die Zulässigkeit von Kettenbefristungen entschieden. Gemäß Art. L 1244-3 des französischen Arbeitsgesetzbuches hat der Arbeitgeber zwischen dem Beendigungstermin eines befristeten Arbeitsvertrags und dem Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags oder eines Zeitarbeitsvertrags mit demselben oder einem anderen Arbeitnehmer stets eine Karenzzeit einzuhalten. Die […]