Frankreich : Auszahlung von Urlaubstagen: Das Unternehmen kann bis Ende 2025 „zusätzliche Urlaubstage“ (RTT) zurückkaufen!
Der Artikel 5 des französischen Finanzberichtigungsgesetzes für 2022 sieht eine neue Regelung vor, nach der der Arbeitgeber, sofern er hierzu zustimmt, die sog. „zusätzlichen Urlaubstage“ (RTT) gegen einen Lohnzuschlag zurückkaufen kann. Dieser Lohnzuschlag muss mindestens dem im Unternehmen geltenden Zuschlagssatz für die erste Überstunde entsprechen (mindestens 10 % bei Vorliegen eines Tarifvertrags und 25 %, […]