FRANKREICH: Arbeitsunterlagen aus dem Ausland und Verwendung der französischen Sprache
In einem Urteil vom 07.6.2023 hat das französische Kassationsgericht darauf hingewiesen, dass nach Art. L. 1321-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches „jedes Dokument, das Verpflichtungen für den Arbeitnehmer oder Bestimmungen enthält, deren Kenntnis für die Ausführung seiner Arbeit erforderlich ist“, in französischer Sprache abgefasst sein muss (Gesetz...