FRANKREICH: Arbeitsunterlagen aus dem Ausland und Verwendung der französischen Sprache

In einem Urteil vom 07.6.2023 hat das französische Kassationsgericht darauf hingewiesen, dass nach Art. L. 1321-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches „jedes Dokument, das Verpflichtungen für den Arbeitnehmer oder Bestimmungen enthält, deren Kenntnis für die Ausführung seiner Arbeit erforderlich ist“, in französischer Sprache abgefasst sein muss (Gesetz...

FRANKREICH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wegen Krankheit oder eines Nichtberufsunfalls

Durch drei Urteile hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichts am 13.09.2023 entschieden, dass die französischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen über den Urlaubsanspruch bislang nicht EU-konform waren. So soll ein Arbeitnehmer künftig Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit seiner Erkrankung oder seiner unfallbedingten Arbeitsverhinderung haben, und zwar...

FRANKREICH: Die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags ist für den Arbeitgeber seit dem 01.09.2023 teuer geworden.

Seit dem 01.09.2023 hat der Arbeitgeber auf die Abfindung, die anlässlich des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags („Rupture conventionnelle“) oder einer Verrentung gezahlt wird, einen einheitlichen Arbeitgeberbeitrag von 30 % zu tragen. Die Sozialpauschale („Forfait social“) bleibt weiterhin in Höhe von 20 % bestehen, findet aber auf...

FRANKREICH: Präzisierung der Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung beim Abschluss eines sog. „Vertrages zur beruflichen Absicherung“ („CSP-Vertrag“)

In Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten ist in Frankreich der Arbeitgeber verpflichtet, jedem Arbeitnehmer, dem er betriebsbedingt kündigen möchte, vor Kündigungsausspruch den Abschluss eines Vertrages zur beruflichen Absicherung (sog. „CSP-Vertrag“) anzubieten. Darüber hinaus hat während des Kündigungsverfahrens bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Annahme des...

01.07.2023 – Grenzgänger im Homeoffice & Sozialversicherungsrecht : neues multilaterales Rahmenübereinkommen

In der und auch seit der Corona-Pandemie galt für Grenzgänger eine Sonderregelung im Bereich des Sozialversicherungsrechts: Das Arbeiten im Homeoffice führte nicht zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts, und zwar unabhängig davon, wie viel Arbeitszeit der Grenzgänger im Homeoffice verbracht hat. Diese Sonderregelung wurde mehrfach verlängert...

EU-Parlament billigt Richtlinie zur Lohntransparenz

Der Rat hat am 24.03.2023 neue Vorschriften zur Lohntransparenz angenommen. Die neue Richtlinie zur Lohntransparenz in der EU dient der „Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen“. Nach den Eurostat-Daten verdienen...

Frankreich : Auszahlung von Urlaubstagen: Das Unternehmen kann bis Ende 2025 „zusätzliche Urlaubstage“ (RTT) zurückkaufen!

Der Artikel 5 des französischen Finanzberichtigungsgesetzes für 2022 sieht eine neue Regelung vor, nach der der Arbeitgeber, sofern er hierzu zustimmt, die sog. „zusätzlichen Urlaubstage“ (RTT) gegen einen Lohnzuschlag zurückkaufen kann. Dieser Lohnzuschlag muss mindestens dem im Unternehmen geltenden Zuschlagssatz für die erste Überstunde entsprechen...

Entsendung : Vereinfachung der Entsendungserklärung

Das französische Dekret Nr. 2023-185 vom 17. März 2023 vereinfacht die Entsendungserklärung (https://www.sipsi.travail.gouv.fr). Folgende Informationen werden ab jetzt nicht mehr erfragt:   Rubrik „Informationen über die Dienstleistung“ die Art der verwendeten gefährlichen Arbeitsmittel oder -verfahren die Arbeitsstunden die Anzahl der Ruhetage der entsandten Arbeitnehmer,  ...

FRANKREICH: Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz gilt nunmehr als einseitige Kündigung des Arbeitnehmers.

Zur Erinnerung: Das französische Gesetz, das Dringlichkeitsmaßnahmen für die Funktionsweise des Arbeitsmarktes vorsieht, hat eine wichtige neue Regel in das französische Arbeitsgesetzbuches eingeführt: beim unentschuldigten Fehlen am Arbeitsplatz wird die einseitige Kündigung des Arbeitnehmers vermutet, soweit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erfolglos zur Wiederaufnahme der Arbeit...

Frankreich – Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld ab dem 01.02.2023

Seit dem 01.02.2023 ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld um 25 % gekürzt. Mit der Verordnung Nr. 2023-33 vom 26.01.2023 über die Arbeitslosenversicherung wurden die Ansprüche von Arbeitssuchenden an die Wirtschaftslage angepasst.   Somit entspricht die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld seit dem 01.02.2023 der Anzahl der Arbeitstage,...