Klarstellung der steuerlichen Behandlung einer Abfindung, die sich aus einer nach einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrags abgeschlossenen Vereinbarung ergibt
Im Rahmen einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist die an den Arbeitnehmer gezahlte Abfindung zu einem Bruchteil, der der Höhe der gesetzlichen oder konventionellen Abfindung im Fall einer Entlassung entspricht, steuerfrei. Die zum Zeitpunkt der Aufhebung gezahlte Entschädigung darf jedoch nicht mit einer Entschädigung verwechselt...