Vom Arbeitgeber zu Unrecht geleistete Zahlungen: Wie kann die Rückerstattung von abgeführter Lohnsteuer (Quellensteuer) nach französischem Recht beantragt werden?
Seit dem 01.01.2019 muss in Frankreich jeder Arbeitgeber die durch seine Mitarbeiter geschuldeten Steuern als Quellensteuer einbehalten und abführen. Hierfür gibt der Arbeitgeber eine sog. „soziale individuelle Erklärung“ (DSN) ab. Im Hinblick auf die dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Abgabe der DSN zur Verfügung stehenden...