Frankreich: Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab dem 01.02.2023
Ab dem 01.01.2023 werden die Regeln für das Arbeitslosengeld in Frankreich verschärft. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird um 25 % gekürzt. Die Mindestbezugsdauer beträgt 6 Monaten. Ein Arbeitsuchender, der Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld gehabt hätte hatte, wird daher nur noch Anspruch auf 18 Monate...