FRANKREICH – Französischer Handelsvertreterrecht: kein Formerfordernis für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Falle der Beendigung des Handelsvertretervertrages
Mit Urteil vom 20.03.2024 hat der französische Kassationshof erneut darauf hingewiesen, dass die in Artikel L134-12 Absatz 2 des französischen Handelsgesetzbuchs vorgesehene Geltendmachung des Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters gegen den Unternehmer keinem besonderen Formerfordernis unterliegt. Der französische Kassationshof hatte bereits entschieden, dass für die Geltendmachung des...