Coronavirus & Kurzarbeit in Frankreich

Wie funktioniert die Kurzarbeit in Frankreich?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt  70% des ausfallenden Bruttogehalts (ca. 84% des Nettogehalts). Beschäftigte mit einem Mindestlohn oder weniger werden zu 100% entschädigt. Das Unternehmen ist vorleistungspflichtig und bekommt die Gehälter bis zu 6.927 Euro brutto pro Monat, d.h. das 4,5-fache des gesetzlichen Mindestlohnes, vom Staat vollständig erstattet bekommen.

Wer hat Anspruch darauf?

Für Unternehmen, die ihre Tätigkeit reduzieren oder aussetzen müssen, um ihre Mitarbeiter in Teilarbeitslosigkeit zu versetzen, kann auf der der Teilarbeitslosigkeit gewidmeten Website des Arbeitsministeriums online ein Antrag auf Teilaktivität gestellt werden.

Am 16.03.2020 hat das französische Arbeitsministerium beschlossen, dass die Unternehmen nun rückwirkend 30 Tage Zeit haben, ihren Antrag auf Teilarbeitslosigkeit zu stellen