Die Aktualisierung des Gesundheitsprotokolls für die Wiederaufnahme der Tätigkeit

Obwohl das Homeoffice in den Unternehmen, in denen es möglich ist, weiterhin die Regel ist, begann am 19. Mai 2021 die zweite Phase des Lockdown-Endes und damit die Wiederaufnahme der Tätigkeit vieler Unternehmen, die mehrere Wochen lang stillgelegt waren. Die COVID-19-Epidemie ist jedoch nicht zu Ende und das Arbeitsministerium hat das Gesundheitsprotokoll, das einen Rahmen für diese Wiederaufnahme bieten soll, aktualisiert. Dieses Protokoll basiert hauptsächlich auf drei zentralen Punkten, nämlich Lüften, Selbsttests und die Impfung. Über diese Punkte hinaus unterstützt das Arbeitsministerium die Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der Wiederaufnahme der Arbeit, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich unter Einhaltung der Präventionsmaßnahmen wieder beruflich zu betätigen.

 

Das Lüften

 

Das Arbeitsministerium weist darauf hin, dass es notwendig ist, die Räumlichkeiten mindestens 5 Minuten pro Stunde zu lüften, und zwar durch natürliche oder funktionsfähige mechanische Lüftung. Wenn möglich, sollte die Belüftung über zwei getrennte Stellen erfolgen, z. B. über die Tür und das Fenster.

 

Die Bereitstellung von Selbsttests

 

Obwohl die Unternehmen nicht verlangen können, dass die Mitarbeiter sich testen lassen, können Selbsttests zur Verfügung gestellt werden. Die Tests sind freiwillig und vertraulich. Wenn ein Selbsttest positiv ausfällt, wird anschließend ein RT-PCR-Test durchgeführt. In der Zwischenzeit muss der Mitarbeiter zu Hause bleiben und sich auf der Website https://declare.ameli.fr anmelden, wenn er nicht im Homeoffice arbeiten kann. Ihm werden Taggeldleistungen ohne Wartezeit gezahlt.

 

Förderung der Impfung

 

Das Arbeitsministerium ermutigt die Mitarbeiter, sich impfen zu lassen (ohne sie dazu zu verpflichten). Die Impfung kann über die Arbeitsmedizindienststelle erfolgen. In diesem Fall ist die Abwesenheit gerechtfertigt, ohne dass sie einer Arbeitsniederlegung bedarf. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber nur über seine Abwesenheit aufgrund des Arztbesuchs informieren. Sie kann auch außerhalb des Dienstes erfolgen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber klären, wie er seine Abwesenheit organisieren kann.

 

 

 

Unterstützung bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit

 

Das Protokoll unterscheidet drei Stufen hinsichtlich der Wiederaufnahme der Tätigkeit:

 

  • Vor der Wiederaufnahme

 

Hier geht es darum, die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzubereiten, indem deren neue Organisation mit der Personalvertretung geplant wird (vorrangige Tätigkeiten, Fristen, durchzuführende Maßnahmen zur Gesundheitsprävention, Erhaltung der Effizienz der Tätigkeit usw.)

 

  • Zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme

 

Das Protokoll betont die Notwendigkeit, den Mitarbeitern die beschlossene neue Organisation im Unternehmen vorzustellen (Erinnerung an die Präventivmaßnahmen, Vorstellung der wichtigsten geplanten Änderungen der Tätigkeit, Beantwortung der Fragen der Mitarbeiter usw.)

 

  • Nach der Wiederaufnahme

 

Nach Wiederaufnahme der Tätigkeit muss die beschlossene Organisation ggf. schnell unter Berücksichtigung der Meinung der Mitarbeiter angepasst werden. Das Protokoll zielt auch darauf ab, einen Warnprozess für den Fall von Schwierigkeiten oder Fehlfunktionen einzurichten, die das Management, die Humanressourcen oder die Personalvertretung betreffen.

 

Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre Zielsetzungen, Arbeitszeiten und Zeitrahmen anpassen und den Zeitaufwand für die Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen berücksichtigen. Mitarbeiter sollen bei Bedarf gehört werden und ihre Bemühungen sollen anerkannt werden.

 

 

Claire CHEVALIER, LL.M. Köln / Paris I

Avocat associé & Rechtsanwältin (Partnerin)

Chargée d’enseignement à l’Université de Strasbourg

Membre fondateur DAV Strasbourg / Gründungsmitglied DAV Straßburg

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