Emails aus beruflichem Schriftwechsel gelten trotz fehlender Anmeldung bei Datenschutzbehörde als zulässiges Beweismittel

Die Kammer für Arbeitssachen des französischen Kassationshofs hat per Urteil vom 01.06.2017 entschieden, dass der Arbeitgeber dem Gericht rechtsgültig Emails vorlegen kann, die von dem beruflichen Email-Postfach des Arbeitnehmers stammen, auch wenn diese nicht bei der CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – französische zentrale Datenschutzbehörde) angemeldet wurden. (Cass. Soc. 1er Juin 2017, n°15-23.522)

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine berufliche Email-Adresse und
-Postfach zur Verfügung, müssen diese gemäß dem französischen Datenschutzgesetz bei der CNIL angemeldet werden. Ist die Email-Adresse nicht mit einem persönlichen Kontrollsystem verbunden, gelten „vereinfachte“ Anforderungen an die Anmeldung. Ist dies nicht der Fall, so muss der Arbeitgeber eine „normale“ Anmeldung der Email-Adresse bei der CNIL vornehmen. In dem vorliegenden Urteil entscheidet der französische Kassationshof, dass das Vorlegen der Emails, auch wenn die Anmeldung bei der Datenschutzbehörde nicht erfolgte, als Beweismittel zulässig ist, sofern ein solches System zur persönlichen Kontrolle nicht existiert. Begründet wird dies dadurch, dass die Nichtanmeldung die im Datenschutzgesetz enthaltenen Rechte des Arbeitnehmers nicht einschränkt. Ferner stammen die strittigen Emails aus dem Schriftverkehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sodass Letzterer von einer Speicherung hätte ausgehen müssen.

Das Urteil reiht sich somit thematisch an ein Urteil von 2014 (Cass. Soc. 8 octobre 2014, n°13-14.991); darin hatte der Kassationshof hingegen entschieden, dass persönliche Informationen, die aufgrund ihrer Auffassung in einem automatisierten Datenverarbeitungssystem meldepflichtig wären, kein zulässiges Beweismittel darstellen. Ein solches System stelle einen Eingriff in die Rechte des Arbeitnehmers dar. Die Anmeldung bei der CNIL ist danach Voraussetzung für die Verwendung der erfassten Daten.