Frankreich: Der neue Corona-Impfpass ersetzt den bisher gültigen Gesundheitspass

Mit dem Gesetz vom 22.012022 „zur Stärkung der Instrumente zur Bewältigung von Gesundheitskrisen und zur Änderung des französischen Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen“ in Verbindung mit dessen Durchführungsverordnung vom 23.01.2022 hat das französische Parlament die Einführung eines Corona- Impfpasses endgültig beschlossen.

Seit dem 24.01.2022 gilt für alle Menschen ab 16 Jahren entweder der Impfpass oder ein Genesungszertifikat, das nicht älter als sechs Monate ist, oder eine Bescheinigung über die Gegenanzeige einer Impfung.

Wer dies nicht vorzeigen kann, darf u.a. Restaurants, Kinos, Theater, Lokale für Freizeitaktivitäten, überregionale Verkehrsmittel und sogar – auf Entscheidung des Präfekten – Kaufhäuser und Einkaufszentren nicht betreten. Dies gilt sowohl für Besucher als auch für Beschäftigte. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Ankündigungen wird der Impfpass für den Zugang zu politischen Versammlungen nicht verlangt. Dies hielt nämlich der französische Verfassungsrat für verfassungswidrig.

Schließlich gilt für Erstgeimpfte eine Sonderregelung: soweit sie bis spätestens zum 15.02.2022 eine erste Impfdosis bekommen, erhalten sie einen vorübergehenden Impfpass. Bis zu der zweiten Impfdosis erhalten sie Zugang zu Restaurants, Kinos, Theater, etc.. erhalten sie, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen können.

LOI n° 2022-46 du 22 janvier 2022 renforçant les outils de gestion de la crise sanitaire et modifiant le code de la santé publique

Décret n° 2022-51 du 22 janvier 2022 modifiant le décret n° 2021-699 du 1er juin 2021 prescrivant les mesures générales nécessaires à la gestion de la sortie de crise sanitaire