Frankreich : Uber Fahrer: Dienstleistungsvertrag oder Arbeitsvertrag ?

Das US-amerikanische Unternehmen Uber wurde am 20.01.2023 vom Arbeitsgericht Lyon zu einer Zahlung von 17 Millionen Euro an 139 Uber-Fahrern verurteilt.

Der Hintergrund des Urteils:

Die Uber Fahrer hatten bereits 2020 beim Arbeitsgericht von Lyon Klage eingereicht, um ihr Dienstverträge in Arbeitsverträge umqualifizieren zu lassen.

Im März 2020 hatte das Kassationsgericht das Bestehen eines Subordinationsverhältnisses zwischen Uber und einem Fahrer anerkannt und entschieden, dass der Fahrer scheinselbständig sei und als Arbeitnehmer betrachtet werden müsse. Im September 2021 hatte das Berufungsgericht in Paris entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zwischen einem Fahrer und Uber „als Arbeitsvertrag analysiert werden kann“ und nicht als Geschäftsbeziehung.

Am 20.01.2023 verurteilte das Arbeitsgericht Lyon das amerikanische Unternehmen Uber dazu, den Fahrern 17 Millionen Euro Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen verschiedener Verstöße gegen das Arbeitsgesetz zu zahlen. Das Urteil wurde damit begründet, dass die Fahrer weder die Fahrten frei wählen, noch die Tarife und die Bedingungen für die Ausübung der Beförderungsleistung festlegen können, da diese vollständig von Uber geregelt werden. Eine Umqualifizierung in einen Arbeitsvertrag scheint daher unvermeidlich.

(CPH Lyon, 20 janv. 2023, n° 20/00746).

 

Claire CHEVALIER, LL.M. Köln / Paris I

Avocat associé & Rechtsanwältin (Partnerin)

Chargée d’enseignement à l’Université de Strasbourg

Membre fondateur DAV Strasbourg / Gründungsmitglied DAV Straßburg

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