Französisches Arbeitsrecht: Vaterschafts- und Kinderbetreuungsurlaub
Ein neuer Artikel L. 1225-35-2 des Arbeitsgesetzbuchs stellt den Vaterschaftsurlaub und die Aufnahme des Kindes für die Bestimmung der mit der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers verbundenen Rechte einer effektiven Arbeitszeit gleich.
Der Gesetzesentwurf erklärt, dass der Arbeitnehmer seine vor Beginn des Vaterschaftsurlaubs erworbenen Vorteile, insbesondere seinen Urlaubsanspruch (keine Kürzung), behält. Im Hinblick auf Anwesenheitsprämien wird der Vaterschaftsurlaub einer Anwesenheitszeit gleichgestellt. Dieser Gesetzesentwurf steht im Einklang mit dem Gesetz über die Kaufkraft (L. n°2022-1158, Gesetz vom 16.08.2022 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der Kaufkraft), welches eine ähnliche Regelung bezüglich der Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung enthält.