Schwarzarbeit: die Kumulierung von Strafen ist verfassungstreu

Das französische Verfassungsgerichts hat am 7. Oktober 2021 entschieden, dass die Kumulierung der Sanktionen des Artikels L. 8224-5 Arbeitsgesetzbuch (Geldstrafe, Berufsausübungsverbot, Schließung von Betrieben und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen) und des Artikels L. 243-7-7 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (Erhöhung der Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge um 25 % beziehungsweise 40 %, wenn die Straftat gegen Minderjährige, schutzbedürftigen Personen oder in einer organisierten Bande begangen wurde) nicht verfassungswidrig ist. Das Unternehmen Deliveroo argumentierte nämlich, dass eine solche Kumulierung gegen den Grundsatz „ne bis in idem“ verstoßen würde.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung. Er bekräftigt den bereits in der Vergangenheit aufgestellten Grundsatz, dass der Grundsatz der Nichtkumulierung von Strafen nicht verhindert, dass verschiedene Strafverfolgungen in Anwendung verschiedener Vorschriften für identische Handlungen zu unterschiedlichen Strafen führen.