Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie: Ab 2022 gelten neue Regeln für digitale Produkte

Der deutsche Gesetzgeber ist in letzter Minute aktiv geworden: Am 30.06.2021 (und damit kurz vor Ende der am 01.07.2021 auslaufenden Umsetzungsfrist) wurde ein neues Gesetz zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 verkündet, welches zum 01.01.2022 in Kraft treten wird.

Der Gesetzgeber erhofft sich von den Neuregelungen eine Anpassung der gesetzlichen Lage an die tatsächlichen Gegebenheiten, welche sich durch die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft grundlegend verändert haben.

Von den Neuregelungen sind digitale Dienstleistungen, digitale Inhalte und Waren mit digitalen Elementen umfasst. Der sehr weite Anwendungsbereich reicht daher von der klassischen Softwarelösung über eBook- und Streaming-Abos bis hin zu „smarten“ Endgeräten wie Fernseher, Smartwatches oder Smartphones.

Zwar soll die Reform in erster Linie Verbraucher im B2C-Bereich umfassender schützen. Die Neuerungen betreffen teilweise aber auch den B2B-Bereich.

In den §§ 327 ff. BGB n. F. wurde ein eigens für die digitalen Produkte neu geschaffenes Vertragsrecht aufgenommen. Eine beachtenswerte Neuerung befindet sich dabei in § 327f BGB n. F., wonach der Unternehmer künftig verpflichtet ist, Updates bereitzustellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind.

Problematisch ist hierbei u. a. die unbestimmte Dauer dieser Update-Pflicht. Die Pflicht soll nämlich nicht nur für die Dauer des Vertrags, sondern darüber hinaus solange bestehen, wie es der Verbraucher „unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags“ erwarten kann. Bis die Rechtsprechung zu dieser Problematik Stellung genommen hat, sind Unternehmen gut beraten, die Dauer der Update-Pflicht gesondert zu vereinbaren. Je nachdem, wie die Gerichte entscheiden, könnte eine Anpassung der Fristen erforderlich werden.

Schließlich sollten Unternehmen, die nicht selbst die digitale Komponente eines Produkts bereitstellen, auch etwaige Verträge mit Herstellern oder Vorlieferanten anpassen, um sich eine entsprechende Update-Verpflichtung zusichern zu lassen.