Widerrufsfrist bei der Aufhebungsvereinbarung französischen Rechts

Mit Urteil vom 22.11.2017 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass Art. L. 1237-13 des französischen Arbeitsgesetzbuchs so zu verstehen ist, dass für die Einhaltung der Widerrufsfrist der Aufhebungsvereinbarung nicht der Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufschreibens, sondern der des Versands maßgeblich ist (Cass.soc., 14 février 2018, n°17-10.035).