Personalführung: Die wichtigsten bevorstehenden Neuerungen im französischen Arbeitsrecht ab Juli 2019

Ab Juli 2019 werden auf dem Gebiet des französischen Arbeitsrechts einige Reformen umgesetzt, wobei die für Arbeitgeber wichtigsten Änderungen im Folgenden kurz dargestellt werden:

Ab dem 01.07.2019:

  • Entsendung nach Frankreich ausländischer Mitarbeiter: Änderung des Inhalts der Entsendeerklärung, Befreiung von der Abgabe der Entsendeerklärung in bestimmten Fällen, Verschärfung der Sanktionen und Änderung der vom Auftraggeber zu verlangenden Dokumente.
  • Vertrag zur Wiedereingliederung (CSP): Verlängerung der Maßnahme bis zum 30.06.2021, Verlängerung der Laufzeit des CSP bei Krankheit und Mutterschaftsurlaub während der Durchführung des CSP, Einrichtung eines Gesprächs während der letzten zwei Monate des CSP um eine Bilanz im Hinblick auf die Situation des Arbeitnehmers zu ziehen.

Ab dem 01.09.2019:

  • Gleichstellung der Geschlechter: Verpflichtung für Unternehmen mit 250 bis 1.000 Arbeitnehmern, den Gleichstellungsindex zu berechnen und zu veröffentlichen.

Ab dem 01.10.2019:

  • Arbeitgeberbeiträge: Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Gehälter die unter 1,6 des französischen Mindestlohns (Smic) liegen.

Ab dem 01.01.2020 :

  • Beschäftigungsschwellen: Für die Geschäftsordnung, den vollen Fnal-Beitrag und die Beteiligung an der Bauleistung erhöht sich die Beschäftigungsschwelle von 20 auf 50 Arbeitnehmer.
  • Elektrofahrzeuge: Für ein Elektrofahrzeug, das einem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2022 zur Verfügung gestellt wird, werden die Stromkosten für das Aufladen des Fahrzeugs nicht als geldwerter Vorteil gewertet und die persönliche Nutzung einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ladestation ist nicht beitragspflichtig.

Mitarbeitermobilität: Um die Mitarbeitermobilität zu fördern, wird im Rahmen der obligatorischen Branchenverhandlungen ein neues Thema zur Mitarbeitermobilität zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstelle eingeführt. Die Arbeitgeber können die Kosten für Elektrofahrräder und Fahrgemeinschaften bis zu 400 € pro Jahr übernehmen.