Ein wegen Krankheit abwesender Geschäftsführer verliert nicht seinen Anspruch auf Vergütung

Mit Urteil vom 21. Juni 2017 hat die Kammer für Handelssachen des französischen Kassationshofs entschieden, dass ein wegen Krankheit abwesender Geschäftsführer einer französischen GmbH seinen Anspruch auf Vergütung nicht verliert. Vorliegend hatte ein Mitgeschäftsführer einer französischen GmbH Klage gegen die Gesellschaft auf Zahlung seiner Geschäftsführervergütung...