Die Sanktionsmöglichkeiten des französischen Impfpassgesetzes bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen in Unternehmen

Gemäß Artikel 2 der konsolidierten Fassung des französischen Impfpassgesetzes kann künftig der Arbeitgeber gegenüber, der seine Arbeitnehmer in gefährlicher Weise dem Covid-19 aussetzt und eine Mahnung der Arbeitsaufsichtsbehörde ignoriert, mit Sanktionen geahndet werden.

Die Nichteinhaltung der Home-Office-Pflicht, die Anwesenheit einer zu großen Anzahl an Arbeitnehmern in einem einzigen Büro, welches nicht ausreichend belüftet werden kann oder das Nichttragen einer Schutzmaske können u.a. mit einer Geldstrafe von EUR 500,00 pro Arbeitnehmer bis zu EUR 50.000,00 pro Unternehmen geahndet werden. Gegen die Verhängung einer solchen Strafe kann innerhalb von 15 Tagen beim Arbeitsminister per Einschreiben mit Rückschein Beschwerde eingelegt werden.

Die neue Maßnahme soll zunächst bis zum 31.07.2022 glten. Jedoch muss noch die Stellung des Verfassungsrats (Conseil Constitutionnel) abgewartet werden, der sich bis zum 21.01.2021 dazu äußern soll.