Covid-19-Krise: Eurodistrikt Strasbourg – Ortenau Dürfen Grenzgänger aus Frankreich in Deutschland einkaufen?

(Stand: 28.04.2020)

In deutschen sowie französischen Medien wird immer wieder berichtet, dass es Grenzgängern aus Frankreich nicht gestattet sei, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Deutschland einzukaufen.

Ob Grenzgänger aus Frankreich tatsächlich einem solchen Verbot unterliegen, beurteilt sich nach der bis zum 26.04.2020 geltenden Corona-VO B/W bzw. der seit dem 27.04.2020 geltenden Corona-VO EQ B/W. Beide Verordnungen sehen vor, dass für Berufspendler aus Frankreich „Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken“ untersagt sind.

Nach unserer Auslegung dieser Vorschriften wird dadurch jedoch kein generelles Verbot begründet. Verboten sind lediglich Unterbrechungen der Fahrten vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle oder umgekehrt. Somit müssten Einkäufe, die im Laufe des Arbeitstags, z.B. während der Mittagspause, getätigt werden, nach unserer Ansicht gestattet sein.

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