FRANKREICH: Die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags ist für den Arbeitgeber seit dem 01.09.2023 teuer geworden.

Seit dem 01.09.2023 hat der Arbeitgeber auf die Abfindung, die anlässlich des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags („Rupture conventionnelle“) oder einer Verrentung gezahlt wird, einen einheitlichen Arbeitgeberbeitrag von 30 % zu tragen.

Die Sozialpauschale („Forfait social“) bleibt weiterhin in Höhe von 20 % bestehen, findet aber auf die Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages keine Anwendung mehr.

Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist somit für den Arbeitgeber deutlich teuer geworden.

 

(Quelle : Änderungsgesetz n° 2023-270 vom 14.04.2023 über die Finanzierung der Sozialversicherung)

 

Claire CHEVALIER, LL.M. Köln / Paris I

Avocat associé & Rechtsanwältin (Partnerin)

Chargée d’enseignement à l’Université de Strasbourg

Membre fondateur DAV Strasbourg / Gründungsmitglied DAV Straßburg

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