Index der betrieblichen Geschlechtergleichstellung (sog. Index Egapro): Eine schlechte Note kann sanktioniert werden

Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern müssen anhand mehrerer Indikatoren die Note (max. 100 Punkte) berechnen, die es beim Index Egapro erreicht. Index-Punktzahlen unterhalb von 75 können seitens der Generaldirektion für Arbeit (direction générale du travail) sanktioniert werden.

Die Berechnung sowie die Veröffentlichung der erreichten Punktzahl sind für Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern seit 2019 verpflichtend; seit 2020 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern. Der Index berücksichtigt mehrere Indikatoren, insbesondere die Anzahl an Arbeitnehmerinnen, die nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub eine Gehaltserhöhung erhalten haben (dieser Indikator wird von der Generaldirektion für Arbeit besonders berücksichtigt), die Parität in der Geschäftsleitung oder die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Letztere können anhand verschiedener Berechnungsmethoden ermittelt werden, wobei die Bildung von beruflich-soziologischen Vergleichsgruppen am weitesten verbreitet ist.

Die Unternehmen werden in Bezug auf den Index immer transparenter und die Generaldirektion für Arbeit kann bereits eine Besserung verzeichnen. Es kann dennoch – je nach Situation – schwierig sein, eine hohe Index-Punktzahl zu erreichen. Es gilt daher aufmerksam zu sein, da eine Index-Punktzahl, die in 3 aufeinanderfolgenden Jahren unter 75 liegt, von der Generaldirektion für Arbeit – nach vorheriger Mahnung unter Anordnung von Gegenmaßnahmen – sanktioniert werden kann. Bußgelder können dabei bis zu 1 % der Personalkosten des Unternehmens entsprechen. Unternehmen sollten daher stets den Index beobachten und sicherstellen, dass sie den Gleichstellungserfordernissen genügen.