Nichtigkeit eines Tarifvertrags über eine Pauschale-Vergütung nach Arbeitstagen wegen fehlender wirksamer und regelmäßiger Überwachung der Arbeitsbelastung

Die französische Verfassung garantiert den Schutz des Rechts auf Gesundheit und Ruhepausen. Aus diesem Grund überprüft der Kassationsgerichtshof häufig, ob Tarifverträge diese Rechte respektieren.

In dem ihm am 14. Oktober 2021 vorgelegten Sachverhalt fordert ein Arbeitnehmer, der einen Tarifvertrag über eine Pauschale-Vergütung nach Arbeitstagen unterzeichnet hatte, die Nichtigkeit dieses Vertrags, aufgrund unzureichender Bestimmungen bezüglich seines Rechts auf Ruhezeit.

Im Gegensatz zum französischen Berufungsgericht (Cour d‘appel), welches die Bestimmungen als ausreichend schützend angesehen hatte, stimmte der französische Kassationsgerichtshof dem Arbeitnehmer zu. In der Tat sind die Festlegung einer Höchstzahl von Arbeitstagen, einer jährlichen Überprüfung dieser Arbeitstage und einer wöchentlichen Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften nicht ausreichend, um einen angemessenen Arbeitsumfang, eine angemessene Arbeitsbelastung und eine gute Verteilung der Arbeitszeit zu garantieren. Es fehlen Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Arbeitsbelastung mit einer angemessenen Arbeitszeit kompatibel ist.

Der Tarifvertrag über eine Pauschale-Vergütung nach Arbeitstagen ist daher als nichtig zu betrachten. Der Arbeitnehmer hat daher einen Anspruch auf Zahlung von Überstunden und Erstattung der in der Vereinbarung vorgesehenen Ruhetage (Cass. soc., 13 oct. 2021, n°19-20.561).