Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Absicherung der Liquidität in der Corona Krise („Soforthilfe Corona“)

Das Land Baden-Württemberg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau) gewährt auf Antrag finanzielle Soforthilfen für in Baden-Württemberg ansässige Soloselbständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar durch die Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. einem Liquiditätsengpass befinden.

Die Soforthilfe besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe gestaffelt ist nach der Anzahl der Beschäftigten:

  • EUR 9.000,00 für antragsberechtigte Soloselbständige und antragsberechtigte Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • EUR 15.000,00 für antragsberechtigte Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • EUR 30.000,00 für antragsberechtigte Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren dieses Soforthilfeprogramms haben wir für Sie in dem beigefügten Informationsschreiben zusammengestellt.

Informationsschreiben – Soforthilfe Corona