Sonderregelungen im französischen Gesellschafts-, Verfahrens-, Steuer- und gewerblichen Mietrecht im Zusammenhang mit der Covid-19 Krise
Durch Gesetz vom 23.03.2020 zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wurde in Frankreich der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die Regierung wurde ermächtigt, durch den Erlass von Verordnungen vorübergehende Sonderregelungen auf den Gebieten des französischen Gesellschafts-, Verfahrens-, Steuer- und gewerblichen Mietrecht zu schaffen.
Diese Sonderregelungen betreffen insbesondere die Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie Sitzungen des Verwaltungs-, Aufsichtsrats und des Vorstands, die Verlängerung von verfahrens- und steuerrechtlichen Fristen sowie die Aussetzung von gewerblichen Mietzinszahlungen.
Die wesentlichen Informationen zu den o.g. Sonderregelungen haben wir für Sie in dem beigefügten Informationsschreiben zusammengestellt.
Bei Rückfragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.