Frankreich: Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab dem 01.02.2023

Ab dem 01.01.2023 werden die Regeln für das Arbeitslosengeld in Frankreich verschärft. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird um 25 % gekürzt. Die Mindestbezugsdauer beträgt 6 Monaten. Ein Arbeitsuchender, der Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld gehabt hätte hatte, wird daher nur noch Anspruch auf 18 Monate haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bleibt unverändert.

Die französische Regierung will damit Arbeitsuchende dazu bewegen, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, da viele Unternehmen derzeit mit Personalmangel zu kämpfen haben. Sollte sich der Arbeitsmarkt verschlechtern, d. h. die Arbeitslosenquote auf über 9 % steigen, könnte die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes neu überprüft werden.

Derzeit hängt die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs von der Beschäftigung und dem Alter des Arbeitsuchenden ab. Die Bezugsdauer ist begrenzt auf:

– 24 aufeinanderfolgende Monate für Arbeitsuchende unter 53 Jahren.
– 30 aufeinanderfolgende Monate für Arbeitsuchende zwischen 53 und 54 Jahren.
– 36 Monate für Arbeitsuchende im Alter von 55 Jahren oder älter.

(Projet de loi portant sur les mesures d’urgence relatives au fonctionnement du marché du travail en vue du plein emploi adopté par le Parlement le 17 novembre 2022 –
https://www.economie.gouv.fr/daj/projet-de-loi-portant-mesures-durgence-relatives-au-fonctionnement-du-marche-du-travail-en-vue)

 

Claire CHEVALIER, LL.M. Köln / Paris I
Avocat associé & Rechtsanwältin (Partnerin)
Chargée d’enseignement à l’Université de Strasbourg
Membre fondateur DAV Strasbourg / Gründungsmitglied DAV Straßburg
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