Rechtsfolge der Aufhebung einer Aufhebungsvereinbarung nach Erlass der behördlichen Genehmigung

Eine Arbeitnehmerin wehrte sich gegen eine Verurteilung zur Rückzahlung einer Abfindung, die sie aufgrund eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages erhalten hatte, der im Nachhinein aufgehoben wurde.

Der französische Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass die Aufhebung eines Aufhebungsvertrages, gleich aus welchem Grund sie erfolgt, dieselben Folgen wie eine ungerechtfertigte Kündigung hat.

Der Kassationsgerichtshof bestätigt des Weiteren das Urteil des Berufungsgerichts hinsichtlich der Rückzahlungspflicht der gemäß Aufhebungsvertrag gezahlten Abfindung. Im Falle der Aufhebung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung (Cass. Soc. 30.05.2018, n° 16-15.273).