Variable Vergütung und Erreichbarkeit der Ziele
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des französischen Kassationsgerichtshofs über Zielprämien müssen die einem Arbeitnehmer gegenüber gesetzten Ziele „zumutbar“, „realistisch“ oder „erreichbar“ sein. Dies wird damit begründet, dass der Arbeitnehmer die mit der Tätigkeit des Unternehmens verbundenen Risiken nicht tragen muss. Dem Urteil des französischen Kassationsgerichtshofs vom...