Unternehmenskauf (M&A) in Frankreich: Verkehrssteuer (droits d’enregistrement) vs. Grunderwerbsteuer
Rechtlicher Rahmen In Deutschland unterliegen Veräußerungen von Anteilen nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Verkehrssteuer in Form der Grunderwerbsteuer. In Frankreich fallen dagegen bei jeder Abtretung bzw. Veräußerung von Anteilen Verkehrssteuern (droits d’enregistrement) an. Die diesbezüglichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Recht werden...