Neues Teammitglied bei abci Strasbourg
Neues Teammitglied bei abci Strasbourg: Ab dem 1. Juli 2018 wird Maitre Laura Futterknecht das abci-Team am Standort Strasbourg auf dem Gebiet des Vertrags- und Gesellschaftsrechts verstärken.
Neues Teammitglied bei abci Strasbourg: Ab dem 1. Juli 2018 wird Maitre Laura Futterknecht das abci-Team am Standort Strasbourg auf dem Gebiet des Vertrags- und Gesellschaftsrechts verstärken.
Mit Urteil vom 06.12.2017 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass die einjährige Verjährungsfrist für die Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung französischen Rechts („rupture conventionelle“) auch dann anwendbar ist, wenn die Aufhebungsvereinbarung von der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde stillschweigend genehmigt worden ist. Im vorliegenden Fall haben Arbeitgeber und...
Mit Urteil vom 20.12.2017 hat die Kammer für Arbeitssachen des französischen Kassationsgerichtshofs erneut die Voraussetzungen für die Position des leitenden Angestellten dargelegt. Neben der freien Gestaltung der Arbeitszeit und der hohen Vergütung setzt Art. L. 3111-2 des französischen Arbeitsgesetzbuchs die tatsächliche Mitwirkung an der Geschäftsführung...
Mit Urteil vom 06.12.2017 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass ein Arbeitgeber, der während der Umstrukturierung seines Unternehmens, seinen Arbeitnehmer trotz wiederholter Nachfragen in Unkenntnis über dessen zukünftige Tätigkeit lässt, sich pflichtwidrig verhält und dass dadurch die arbeitnehmerseitige Feststellung der Vertragsbeendigung aufgrund schweren...
Mit Urteil vom 22.11.2017 hat die Kammer für Arbeitssachen des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass ein Arbeitnehmer durch seinen Rechtsanwalt auch ohne ausdrückliches Mandat wirksam vertreten werden kann, wenn der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlichen Umstände berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass der Rechtsanwalt auf der Grundlage eines...
Vor dem 01.08.2017 im Handelsregister eingetragene Gesellschaften müssen bis spätestens zum 01.04.2018 der Pflicht zur Erklärung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer nachkommen. Woraus ergibt sich diese Pflicht? Diese neue Pflicht ergibt sich aus den Artikeln L.561-46 ff. und R-561-55 ff. des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuches, durch...
Mit Urteil vom 05.07.2017 hat die Kammer für Arbeitssachen des französischen Kassationsgerichtshofs bestätigt, dass jede einseitige Beendigung von Arbeitsverträgen widerrufen werden kann, wenn die andere Partei dem Widerruf zustimmt. Dieser Grundsatz gilt auch im Falle der Kündigung während der Probezeit, jedoch nicht im Falle der...
Mit Urteil vom 22.11.2017 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass Art. L. 1237-13 des französischen Arbeitsgesetzbuchs so zu verstehen ist, dass für die Einhaltung der Widerrufsfrist der Aufhebungsvereinbarung nicht der Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufschreibens, sondern der des Versands maßgeblich ist (Cass.soc., 14...
Durch Beschluss vom 22.09.2017 wurde eine neue Form der gemeinnützigen Überlassung von Arbeitskräften zwischen großen und kleinen Unternehmen eingeführt. Dieser Beschluss tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung des Regierungsrats (Conseil d’Etat), in der die Anwendungsvoraussetzungen festgelegt sind, in Kraft, spätestens jedoch mit Wirkung zum 01.01.2018....
Mit Urteil vom 21. September 2017 hat die Kammer für Arbeitssachen des französischen Kassationshofes entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Zielvorgaben für die Festlegung der variablen Vergütung auf Englisch mitteilen darf, wenn er später eine französische Übersetzung dieser Zielvorgaben zur Verfügung stellt. Im vorliegenden...