FRANKREICH: Arbeitsunterlagen aus dem Ausland und Verwendung der französischen Sprache
In einem Urteil vom 07.6.2023 hat das französische Kassationsgericht darauf hingewiesen, dass nach Art. L. 1321-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches „jedes Dokument, das Verpflichtungen für den Arbeitnehmer oder Bestimmungen enthält, deren Kenntnis für die Ausführung seiner Arbeit erforderlich ist“, in französischer Sprache abgefasst sein muss (Gesetz Nr. 94-665, sog. „Toubon“-Gesetz vom 04.08.1994). Von diesem Grundsatz ist […]