Die Weitergabe von vertraulichen Informationen stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar
Mit Urteil vom 22.11.2017 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass die Weitergabe von vertraulichen Informationen durch einen Angestellten ein schwerwiegendes Fehlverhalten darstellt, wenn der Angestellte dadurch gegen die ihm obliegenden Vertraulichkeitsregeln verstößt. Im vorliegenden Fall hat eine Angestellte in gehobener Position (CFO) vertrauliche Informationen über die Vergütung von Kollegen weitergegeben. Kenntnis von diesen […]