Neue Regelungen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich: Was hat sich seit dem 01.07.2019 geändert?
Sollen Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet werden, müssen diese vor Beginn des Einsatzes bei der „Direccte“ (französische Arbeitsinspektion), in deren Zuständigkeitsbereich in der die Dienstleistung erbracht wird, eine Entsendeerklärung abgeben. Wird die Dienstleistung an verschiedenen Orten erbracht, ist für die Entsendeerklärung die „Direccte“ der ersten Einsatzstelle...