Körperlicher Angriff des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer
Mit Urteil vom 28.03.2018 hat die Arbeitskammer des französischen Kassationsgerichtshofs entschieden, dass der vorsätzliche körperliche Angriff des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer einen schwerwiegenden Verstoß darstellt. Dadurch verliert der Arbeitnehmer jedoch nicht seinen Anspruch auf Entschädigungszahlung für nicht beanspruchten Urlaub. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer...