Vereinfachung der gemeinnützigen Überlassung von Arbeitskräften
Durch Beschluss vom 22.09.2017 wurde eine neue Form der gemeinnützigen Überlassung von Arbeitskräften zwischen großen und kleinen Unternehmen eingeführt. Dieser Beschluss tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung des Regierungsrats (Conseil d’Etat), in der die Anwendungsvoraussetzungen festgelegt sind, in Kraft, spätestens jedoch mit Wirkung zum 01.01.2018....