Recht des Arbeitnehmers am eigenen Bild: Allein die Feststellung einer Verletzung begründet einen Anspruch auf Schadenersatz
In ihrem Urteil vom 19. Januar 2022 gewährt die soziale Kammer des französischen Kassationshofs (Cour de cassation) dem Recht des Arbeitnehmers am eigenen Bild einen besonderen Schutz. Sie entscheidet, dass allein die Feststellung, dass das Recht des Arbeitnehmers am eigenen Bild verletzt wurde, einen Anspruch auf Schadensersatz begründet, ohne dass der Arbeitnehmer einen Schaden nachweisen […]