Generaldirektor einer SAS: Möglichkeit der Abberufung ohne wichtigen Grund sofern die Satzung diesbezüglich nichts Ausdrückliches vorschreibt
Das französische Handelsgesetzbuch (Code de commerce) enthält keine spezifische Vorschrift im Hinblick auf die Abberufung eines Geschäftsleitungsorgans einer vereinfachten Aktiengesellschaft französischen Rechts (société par actions simplifiée, SAS). Einzig und allein Art. L. 227-5 des französischen Handelsgesetzbuchs sieht vor, dass „die Satzung die Vorschriften betreffend die Führung und Leitung der Gesellschaft festlegt“. Die Bedingungen der Abberufung […]