Betriebsbedingte Kündigung : Umsatzrückgang nicht zwingend erforderlich
Mit Urteil vom 21.09.2022 (Cass. soc., 21.09.2022, n°20-18.511) hat der Kassationsgerichtshof entschieden, dass das Vorliegen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung nicht nur anhand von Auftrags- oder Umsatzeinbußen beurteilt werden darf. Das Gericht muss auch die sonstigen in Art. L 1233-3 des französischen Arbeitsgesetzbuchs genannten wirtschaftlichen Indikatoren berücksichtigen. Im vorliegenden Fall rügte der […]