Frankreich: betriebsbedingte Kündigung wegen Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit – eine Änderung des Arbeitsvertrags muss nicht „unbedingt notwendig“ sein
In einem Urteil vom 15. November 2022 hat der französische Verwaltungsgerichtshof (Conseil d´État) die Grenzen der Kontrolle der Arbeitsaufsichtsbehörde im Falle einer betriebsbedingten Kündigung präzisiert. Im vorliegenden Fall sollte die Arbeitsaufsichtsbehörde die betriebsbedingte Kündigung eines geschützten Arbeitnehmers (salarié protégé) genehmigen, die auf der Weigerung des Arbeitnehmers beruhte, seinen Arbeitsvertrag aus wirtschaftlichen Gründen abzuändern (CE, 15.November […]